Als letzter Punkt der Gleichstellungsnovelle (FN ) hätten nun mit 1. 7. 2021 die Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden sollen. (FN ) Es bestehen allerdings nach wie vor noch weitere Unterschiede zwischen den beiden Beschäftigtengruppen. Diese Checkliste bietet einen Überblick über die weiterhin bestehenden arbeitsrechtlichen Differenzierungen. (FN )
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