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Erbrechtstreit: Neuerliche Geltendmachung des Erbrechts, Bindungswirkung und (kein) Irrtum des Erblassers

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/276ecolex 2021, 423 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Die im Verfahren über das Erbrecht unterlegene Partei (hier: Erbantrittserklärung gestützt auf das letzte Testament) kann vor der Bindung des Gerichts an die Einantwortung nachträglich auch eine weitere, auf einen anderen Berufungsgrund gestützte Erbantrittserklärung (hier: älteres Testament) abgeben und wird dadurch wieder Partei eines zweiten Verfahrens über das Erbrecht.

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