vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mietvertragsabschluss als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMichael Holzmannhoferecolex 2021/277ecolex 2021, 423 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Zur ordentlichen Verwaltung zählen grundsätzlich Maßnahmen, die als gewöhnlich notwendig bzw zweckmäßig in aller Interesse gelegen sind und keine übermäßigen Kosten verursachen. Der Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung in einem im Miteigentum stehenden Haus mit einem Dritten auf ortsübliche Zeit und zu ortsüblichen Bedingungen stellt eine solche Maßnahme dar. Die Einräumung des Rechts zur Untervermietung ist für sich allein noch keine Maßnahme der außergewöhnlichen Verwaltung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!