Für die Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Befristung und Kündigung und damit für die Zulässigkeit letzterer ist auch der sachliche Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen.
9 Ob A 101/20y
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Für die Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Befristung und Kündigung und damit für die Zulässigkeit letzterer ist auch der sachliche Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen.
9 Ob A 101/20y
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