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Schadenersatz bei Verstoß gegen das Ausschreibungsgesetz

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2021/249ecolex 2021, 352 - 354 Heft 4 v. 31.3.2021

Auch das AusG hat das Ziel, den bestgeeigneten Bewerber herauszufiltern. Der Schutzzweck der Norm kann damit - ebenso wie beim StellenbesetzungsG - einen Schadenersatzanspruch zugunsten des bestqualifizierten Bewerbers auslösen, wenn die Stelle aus unsachlichen Gründen mit einem anderen Kandidaten besetzt wurde.

9 Ob A 75/20z

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