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Ökostromgesetz: Vergütung für Stromerzeugung aus Biomasse IV

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturReinhard Schandaecolex 2021/755ecolex 2021, 1155 Heft 12 v. 3.12.2021

1. Rinde ist unter den Begriff des "Abfalls mit hohem biogenen Anteil" zu subsumieren. Der in diesem Begriff enthaltene Begriff des "Abfalls" hat sich nicht am AWG zu orientieren.

2. Rinde kann aber kumulativ "Abfall mit hohem biogenen Anteil" und "Biomasse" sein. Alle vollständig biologisch abbaubaren Abfälle sind auch Biomasse.

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