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Zur Anwendbarkeit der EuBVO und zur Behandlung von Mahnbescheiden im Anwendungsbereich der EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/673ecolex 2021, 1020 - 1021 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Art 1 Abs 1 Buchst a EuBVO ist dahin auszulegen, dass er nicht auf eine Situation anwendbar ist, in der ein Gericht eines Mitgliedstaats die Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat einer Person, der eine gerichtliche Entscheidung zuzustellen ist, zu ermitteln sucht.

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