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Energiechartavertrag: Keine Zuständigkeit von Schiedsgerichten für Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten und Investoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/674ecolex 2021, 1021 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Gem Art 26 Abs 6 VEC entscheidet das in Art 26 Abs 4 VEC vorgesehene Schiedsgericht über die strittigen Fragen in Übereinstimmung mit dem VEC und den geltenden Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts. Außerdem kann eine Streitigkeit nach Art 26 Abs 4 VEC ua einem Ad-hoc-Schiedsgericht auf der Grundlage der UNCITRAL-Schiedsordnung vorgelegt werden, wobei dieses Schiedsgericht seine eigenen Verfahrensvorschriften im Einklang mit dieser Schiedsordnung festlegt.

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