Das "Saisonende" bzw "Ende der Wintersaison" ist ein objektives Ereignis, das unabhängig von einer Einflussnahme der Parteien zu einem sicheren, wenn auch im Vorhinein nicht feststehenden Termin eintritt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Ereignis auf Witterungsverhältnisse oder behördliche Anordnung zurückzuführen ist.
9 Ob A 118/20y