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Dienstgeberhaftungsprivileg - betriebliche Tätigkeit?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2021/649ecolex 2021, 1000 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Voraussetzung für das Haftungsprivileg des § 333 ASVG ist das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder eines nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG gleichgestellten Unfalls, der sich bei einer betrieblichen Tätigkeit des Verletzten ereignete.

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