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Aufklärungspflichten des RA beim Pflichtteilsprozess

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/648ecolex 2021, 999 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Bei einem Pflichtteilsprozess, bei dem ein formeller Nachweis über die Vaterschaft des Erblassers fehlt, wäre der Prozesserfolg nur im eher unwahrscheinlichen Fall möglich gewesen, wenn das Klagebegehren anerkannt oder der Umstand, dass es sich beim Kl rechtlich um den Sohn des Erblassers handelt, außer Streit gestellt wird. Die Aufklärung des RA hätte daher den Umstand umfassen müssen, dass grundsätzlich ein formeller Abstammungsnachweis erforderlich ist, um mit der Klage durchzudringen, selbst wenn bereits ein geminderter Pflichtteil geleistet und die Abstammung im Verlassenschaftsverfahren nicht bestritten worden ist.

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