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Frist für Einreichung des Jahresabschlusses während COVID-19-Pandemie

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/668ecolex 2021, 1017 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Die Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch wurde vom Gesetzgeber aus Anlass der COVID-19-Pandemie - abweichend von § 277 Abs 1 UGB - auf spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag und somit auf das nach Art 30 der RL 2013/34/EU (Bilanz-RL) erlaubte Höchstausmaß ausgedehnt.

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