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Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei Kraftverkehrsunternehmen

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2021/629ecolex 2021, 964 Heft 10 v. 12.10.2021

Mangels einer expliziten Anordnung in der VO (EG) 1071/2009 trifft weder den bestellten Verkehrsleiter noch den handelsrechtlichen Geschäftsführer, sondern nach § 28 AZG den Arbeitgeber bzw einen gem § 9 VStG bestellten verantwortlichen Beauftragten die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Übertretungen arbeitszeitrechtlicher Vorschriften.

Ro 2020/11/0016

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