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Wasserrechtliche Bewilligung für Stromleitung über Gewässerstrecke?

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2021/630ecolex 2021, 964 Heft 10 v. 12.10.2021

Ob Strommasten im Hochwasserabflussgebiet der Bewilligungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG 1959 oder aber der Bewilligungsfreistellung nach § 38 Abs 2 lit a WRG 1959 unterliegen, hängt wesentlich von der Feststellung ab, ob der Hochwasserabfluss "nicht fühlbar" iSd § 38 Abs 2 lit a WRG 1959, also "nicht merkbar" und somit "nicht messbar" beeinflusst wird.

Ra 2021/07/0012

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