1. Wer durch den Erwerb einer Skiliftkarte bei einer Tarifverbundkonstruktion Vertragspartner des Kunden wird, ist nach der Lehre vom objektiven Empfängerhorizont zu beurteilen. Dabei kommt es darauf an, wen der Kunde nach dem Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärungen für seinen Vertragspartner halten muss.