A Einleitung
Vor einigen Jahrzehnten, knapp nachdem das StG vom StGB abgelöst worden war, hatte eine Rechtsfrage, die keineswegs neu war, wieder einmal Hochkonjunktur. Einerseits liegt es nämlich auf der Hand, dass jede Neuordnung eines Rechtsgebiets auf den Schultern der vorigen Ordnung stehen muss, und jede Novelle steht auf den Schultern der alten Fas.