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Zur Gefährdungshaftung nach § 364a für Gesundheitsschäden

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/245ecolex 2020, 597 - 598 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB enthält auch eine Gefährdungshaftung. Diese greift auch bei Gesundheitsschäden, sofern sich eine von der Genehmigung der Anlage gedeckte abstrakte Gefahr für die körperliche Sicherheit verwirklicht.

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