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Holland-Fonds: Verjährung bei "Mehrverlustrisiko"

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/250ecolex 2020, 601 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Bei einem Beratungsfehler über die Verpflichtung der Rückzahlung von nicht gewinngedeckten Ausschüttungen (sog Ausschüttungsschwindel) beginnt die Verjährungsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Anleger konkrete Anhaltspunkte erhält, dass die erhaltenen Ausschüttungen nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entsprechen.

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