vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzen der (vorvertraglichen) Warnpflicht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/249ecolex 2020, 600 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Klärt ein Werkunternehmer nicht darüber auf, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, so haftet er nur für den Vertrauensschaden. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehören auch die Verbesserungskosten; es besteht jedoch kein Anspruch auf Ersatz der "Sowieso-Kosten".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!