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Unterlassungsansprüche nur gegen den "Verwender"

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/253ecolex 2020, 602 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Gem § 28 KSchG kann auf Unterlassung geklagt werden, wer im geschäftlichen Verkehr seinen Verträgen AGB zugrunde legt oder in Formblättern Bedingungen vorsieht, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso kann geklagt werden, wer solche Bedingungen für den geschäftlichen Verkehr empfiehlt.

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