Wird ein Arbeiter während einer Arbeitsverhinderung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit gem § 82 lit b GewO 1859 entlassen, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.
9 Ob A 131/19h
Wird ein Arbeiter während einer Arbeitsverhinderung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit gem § 82 lit b GewO 1859 entlassen, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.
9 Ob A 131/19h