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Aufkündigung wegen Verletzung der Instandhaltungspflicht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/330ecolex 2019, 766 Heft 9 v. 5.9.2019

1. Eine von einem (außergerichtlich) beauftragten Gutachter erstellte "Mängelliste" ist der Feststellung des tatsächlichen Bestehens der darin angeführten Schäden nicht gleichzusetzen. Maßgeblich ist iZm der Aufkündigung eines Mietvertrags wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs, ob solche (als Kündigungsgrund ins Treffen geführte) Mängel im Zeitpunkt der Kündigung bestanden.

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