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Hemmung der Verjährung bei strittigem Geschäftsabschluss

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/331ecolex 2019, 766 Heft 9 v. 5.9.2019

1. Die Verjährung nach § 11 Satz 2 MaklerG wird auch gehemmt, wenn der Makler zwar Kenntnis vom Geschäftsabschluss an sich hat, dessen Wirksamkeit allerdings Gegenstand eines Prozesses ist.

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