1. Wer als Unternehmer eine Geschäftsräumlichkeit mietet, muss die Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses gem § 16 Abs 1 Z 1 MRG unverzüglich, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands rügen, um die Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung geltend machen zu können.