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Ergänzung des Verschuldensausspruchs bei rechtskräftiger, ausländischer Scheidung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/256ecolex 2019, 587 Heft 7 v. 27.7.2019

1. Gem Art 21 Abs 1 der VO (EG) 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) sind die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, ohne dass es der Durchführung eines besonderen Verfahrens bedarf, und können daher die Einrede der Rechtskraft begründen.

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