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Einschränkung des Antrags auf Kosten im Außerstreitverfahren - hier: Ersatzbestellung eines Schiedsrichters

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/139ecolex 2019, 329 - 330 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Die Einschränkung des Antrags auf Kosten ist auch im Außerstreitverfahren zulässig. Im Falle einer Antragseinschränkung nach § 78 Abs 2 AußStrG ist der Kostenersatzanspruch des Antragstellers davon abhängig, ob der Grund für die Einschränkung des Antrags einem Obsiegen oder Unterliegen gleichkommt.

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