1. Vom Gegner behauptete Verstöße des VN werden zur Beurteilung des Eintritts des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung herangezogen mit ausführlicher Begründung (unter Ablehnung der nunmehr abweichenden Rsp des BGH).
1. Vom Gegner behauptete Verstöße des VN werden zur Beurteilung des Eintritts des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung herangezogen mit ausführlicher Begründung (unter Ablehnung der nunmehr abweichenden Rsp des BGH).