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Die besondere Rolle der Finanz- und Kreditinstitute in der Geldwäscheprävention

WirtschaftsstrafrechtAufsatzElena Urlesbergerecolex 2019, 135 - 137 Heft 2 v. 5.2.2019

Bestimmungen zur Prävention von Geldwäsche finden sich entsprechend dem jeweiligen Adressatenkreis in verschiedenen Gesetzen. Die Sorgfaltspflichten von Banken sind bspw im FM-GwG normiert. Daneben sind Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung strafrechtlich pönalisiert. (FN ) Bei genauer Betrachtung und Vergleich der Pflichten zur Prävention von Geldwäsche verschiedener Marktakteure wird deutlich, dass Kredit- und Finanzinstituten eine besondere Rolle zukommt. Deutlicher gesagt, erlauben es die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass Marktakteure Präventionsmaßnahmen quasi auf Kredit- und Finanzinstitute verlagern.

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