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Zweck der Kreditversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/55ecolex 2019, 131 - 132 Heft 2 v. 5.2.2019

1. In der Kreditversicherung übernimmt der V ua das Risiko, dass die versicherte Forderung ausfällt, weil der Abnehmer bzw Kunde insolvent wird. Es handelt sich um eine Schadensversicherung zum Schutz des VN gegen unmittelbare Vermögensschäden infolge von Forderungsausfällen. Der Kreditversicherer, der sich mit der Warenkreditversicherung befasst, ersetzt dem VN den Ausfall der Forderungen aus Warenlieferungen, wobei Gegenstand auch Ausfälle aus Forderungen sein können, die ihre Ursache in Dienstleistungen haben.

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