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BIFIE-Direktor: Abgrenzung Hoheitsverwaltung - Privatwirtschaft

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/14ecolex 2019, 32 Heft 1 v. 11.1.2019

1. Die Ausübung von Kontrolle und Aufsicht im privatwirtschaftlichen Bereich ist nicht per se Hoheitsverwaltung; auch dort ist auf die jeweiligen Regelungen und rechtstechnisch dem Kontrollorgan eingeräumten Mittel abzustellen. Dass § 24 BIFIE-G mit "Staatliche Aufsicht" überschrieben ist, bedeutet für sich allein nicht ein hoheitliches Tätigwerden.

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