Privathaftpflichtversicherung: Schwere Verletzung bei einer Wasserbombenschlacht unter Einsatz einer "Drei-Mann-Schleuder" betrifft keine Gefahr des täglichen Lebens.
7 Ob 13/18i
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Privathaftpflichtversicherung: Schwere Verletzung bei einer Wasserbombenschlacht unter Einsatz einer "Drei-Mann-Schleuder" betrifft keine Gefahr des täglichen Lebens.
7 Ob 13/18i
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