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Verletzung bei einer Wasserbombenschlacht als Gefahr des täglichen Lebens?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/15ecolex 2019, 32 Heft 1 v. 11.1.2019

Privathaftpflichtversicherung: Schwere Verletzung bei einer Wasserbombenschlacht unter Einsatz einer "Drei-Mann-Schleuder" betrifft keine Gefahr des täglichen Lebens.

7 Ob 13/18i

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