A Zweck der eZustellungNEU
Die "eZustellungNEU", anwendbar ab 1. 12. 2019, (FN 1) soll den Bürgerinnen und Bürgern schmackhaft gemacht werden: Sie verfügen über ein zentrales, kostenloses elektronisches Postfach ("MeinPostkorb") für den Empfang von behördlichen Nachrichten, das garantiert spamfrei und rund um die Uhr aktiv ist, höchste Sicherheit durch Handy-Signatur bzw Bürgerkarte