1. Jüngst stand das Kumulationsprinzip, das im Falle einer mehrfach anzulastenden Ordnungswidrigkeit in eine rein rechnerische Summierung der auf die Einzelvergehen jeweils entfallenden Strafen mündet, auf dem Prüfstand des EuGH.
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.