A Einführung
Findet im Umfeld eines Insolvenzverfahrens ein grenzüberschreitender Zivilprozess statt, so ist bei der Bestimmung des für diesen Prozess international zuständigen Gerichts zu beachten, dass die eigentlich einschlägige Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, derzeit in der Fassung der Brüssel Ia-VO) eine Bereichsausnahme enthält.