1. Nach stRsp soll bei Sachschäden nicht "jedermann" in den Schutzbereich des PHG fallen; vielmehr sind davon nur Verbraucher umfasst.
1. Nach stRsp soll bei Sachschäden nicht "jedermann" in den Schutzbereich des PHG fallen; vielmehr sind davon nur Verbraucher umfasst.