1. Eine RL ist grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss von den Mitgliedstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Der Einzelne kann durch die RL nicht unmittelbar verpflichtet werden. Ebensowenig besteht eine unmittelbare Wirkung von Bestimmungen nicht umgesetzter RL im Verhältnis zwischen Privatpersonen; es gibt also keine direkte horizontale Wirkung.