1. Nichtangabe einer geringfügigen Nebenbeschäftigung durch einen Baggerfahrer - keine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
1. Nichtangabe einer geringfügigen Nebenbeschäftigung durch einen Baggerfahrer - keine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.