vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verlängerung der Berufungsfrist in Ausnahmefällen

Dispute ResolutionAufsatzBenedikt Wallnerecolex 2019, 866 - 868 Heft 10 v. 2.10.2019

In zivilrechtlichen Großverfahren (FN ) könnte es einmal geschehen, (FN ) dass Klags- oder Beklagtenseite die erstinstanzliche Entscheidung überprüfen lassen wollen oder müssen. Dann steht ihnen dafür aber nur eine vierwöchige Berufungsfrist offen.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!