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Kein Sachverständigengutachten bei einer Schadensschätzung nach § 273 Abs 1 ZPO notwendig

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/373ecolex 2019, 869 Heft 10 v. 2.10.2019

Es bedarf keiner Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schätzung nach § 273 Abs 1 ZPO, da sich bereits aus dem Gesetz ergibt, dass bei Festsetzung des Betrags nach freier Überzeugung sogar ein von einer Partei angebotenes Beweismittel "übergangen" werden kann.

1 Ob 92/19i

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