1. Die Kl ist mit dem Aufhebungsgrund der mangelhaften Begründung dann präkludiert, wenn sie keinen - ihr in diesem Fall nach § 610 Abs 1 Z 2 ZPO iVm Art 35 Abs 1 UNCITRAL Schiedsordnung 1976 - möglichen Erläuterungsantrag gestellt hat.
1. Die Kl ist mit dem Aufhebungsgrund der mangelhaften Begründung dann präkludiert, wenn sie keinen - ihr in diesem Fall nach § 610 Abs 1 Z 2 ZPO iVm Art 35 Abs 1 UNCITRAL Schiedsordnung 1976 - möglichen Erläuterungsantrag gestellt hat.