Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung erhellt die Frage, ob Zugriffszahlen auf eine Internet-Website dazu geeignet sind, einen tauglichen Verkehrsgeltungsnachweis abzubilden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 Z 1 UWG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung erhellt die Frage, ob Zugriffszahlen auf eine Internet-Website dazu geeignet sind, einen tauglichen Verkehrsgeltungsnachweis abzubilden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 Z 1 UWG
Schlagwörter: