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Bildnisschutz - Verhältnis zu Ansprüchen nach §§ 6ff MedienG

UrheberrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht)ecolex 2012/220ecolex 2012, 505 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz setzt sich im Rahmen ihrer Entscheidung eingehend mit dem Bildnisschutz im Anwendungsbereich des MedienG auseinander. Wie haben Zivilgerichte die Schadenshöhe auszumitteln?

Rechtsgrundlagen: § 78 UrhG; § 87 Abs 2 UrhG

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