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Kartellverstoß macht alle Kartellanten schadenersatzpflichtig

KartellrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/170ecolex 2012, 392 - 393 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der OGH stellt mit seiner Entscheidung eindeutig fest, dass bei Vorliegen eines rechtswidrigen und daher verbotenen Kartells sämtliche Kartellanten solidarisch für die Übervorteilung der Marktteilnehmer einstehen müssen.

Rechtsgrundlagen: § 18 KartG; Art 81 EGV

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