Zusammenfassung: Vorliegend war vom OGH zu klären, ob in Bezug auf die Beeinträchtigung der Interessen Einzelner auch Ausländer vom Diskriminierungsverbot des Art 12 EGV erfasst werden und ob daher der unterlassene Ausschluss eines Italieners die Casinos Austria AG schadenersatzpflichtig aufgrund eines Verstoßes gegen den Spielerschutz werden lässt.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 GSpG