Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob einem Solidarschuldner als teilweiser Interzedent eine Teilzahlung des Hauptschuldners zugute kommt. Liegt in concreto überhaupt ein Fall der Interzession vor und wie wirkt sich deren Erkennbarkeit für den Kreditgeber aus?
Rechtsgrundlagen: § 25d KschG; § 896 ABGB