Zusammenfassung: Der deutsche BGH geht vorliegend der Frage nach, ob Gerichte eines Mitgliedsstaats (Deutschland), in welchem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen in der Schweiz Ansässigen zuständig sind.
Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 1 EuInsVO; Art 2 EuGVVO