Zusammenfassung: Vorliegend klärt der EuGH, ob es im Falle eines nach erfolgter Werbung im Internet abgeschlossenen Verbrauchervertrages in Bezug auf den Verbrauchergerichtsstand nach EuGVVO darauf ankommt, ob der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 EuGVVO; Art 16 Abs 1 EuGVVO