Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung beinhaltet Fragen in Bezug auf die insolvenzrechtliche Anfechtung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots wegen Benachteiligungsabsicht, wobei auch die Kenntnis eines handelnden Stellvertreters und die verpflichtende Duldung der Verwertung einer Liegenschaft zu behandeln waren.
Rechtsgrundlagen: § 364c ABGB; § 28 Z 1 IO