Zusammenfassung: Das Höchstgericht hatte sich im Rahmen seiner Entscheidung unter anderem mit der Frage zu befassen, ob sich aus Art 31 EuGVVO im Falle eines in der Schweiz anhängigen Schiedsverfahrens eine innerstaatliche Zuständigkeit zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung ableiten lässt.
Rechtsgrundlagen: § 585 ZPO; § 387 EO; Art 5 EuGVVO; Art 31 EuGVVO