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Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer bei Wechselkennzeichen

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/391ecolex 2012, 975 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob im Falle von Wechselkennzeichen ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer auch dann noch besteht, wenn ein Haftpflichtversicherungsvertrag aufgrund der Veräußerung des verunfallten KfZ bereits erloschen ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 KHVG; § 24 Abs 1 KHVG; § 48 KFG; § 61 Abs 4 KFG

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